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Einkommensteuer; | Bilanzierung von Prämien für Put-/Call-Optionen und Swap-Optionen (§ 5 EStG; § 252 HGB)
Das (Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 9/01) lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eine Bank kann für Optionsprämien, die sie als Stillhalterin von Put-/Call-Optionen erhält, keine Verbindlichkeitsrückstellung bilden. Die Prämien sind sofort erfolgswirksam zu verbuchen. (2) Eine Bank kann als Stillhalterin von Put-/Call-Optionen für die durch ein bindendes Vertragsangebot eingegangene schuldrechtliche Verpflichtung, bei Ausübung der Option durch den Wähler einen zweiten Vertrag (Kaufvertrag) abzuschließen, eine Drohverlustrückstellung für ggf. entstehende Verluste bei Abschluss des Kaufvertrags (Ausübung des Optionsrechts durch den Optionsnehmer) bilden. (3) Eine Bank kann für Optionsprämien, die sie im Rahmen von Swap-Optionen erhält, ke...