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NWB direkt Nr. 8 vom Seite 173

„Wirtschaftlich vorrangiger Veranlassungszusammenhang entscheidend”

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-direkt-redaktion@nwb.de

Mit einem klassischen Dilemma

hatte sich der Bundesfinanzhof im Fall eines Arbeitnehmers zu befassen, der seinem Arbeitgeber, an dem er zugleich als GmbH-Gesellschafter beteiligt ist, ein Darlehen gewährt und dieses Darlehen aufgrund der Insolvenz der GmbH dann ausfällt. Ist der Darlehensverlust nun den Lohneinkünften oder den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen? Im Gesetz steht hierzu nichts, weshalb sich die Rechtsprechung behilft: der engere und wirtschaftlich vorrangige Veranlassungszusammenhang entscheidet. Welcher Veranlassungszusammenhang der engere und wirtschaftlich vorrangige ist, das herauszufinden ist Aufgabe der Finanzgerichte. Die Münchener Richter verwiesen die Sache daher an die Vorinstanz zurück, nicht jedoch, ohne Hinweise auf ihre Sicht der Dinge zu geben. Schneider kommentiert die noch zu einem Sachverhalt vor Einführung der Abgeltungsteuer ergangene Entscheidung auf Seite 190.

Seit 2009, also seit Einführung der Abgeltungsteuer, besteht bei den Einkünften aus Kapitalvermögen grundsätzlich ein Werbungskostenabzugsverbot. Und seit dem ist umstritten, ob dieses Abzugsverbot sowohl gegen das objektive Nettoprinzip und das Gebot der...

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