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BAG 20.02.2002 7 AZR 600/00

Arbeitsrecht; | kein Wiedereinstellungsanspruch nach wirksamer Befristung

Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung besteht nach Ablauf eines wirksam befristeten Arbeitsverhältnisses (hier: Vertreter eines für den Personalrat freigestellten Arbeitnehmers) grundsätzlich auch dann nicht, wenn sich entgegen der ursprünglichen Prognose aufgrund neuer Umstände eine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung ergibt. Die Rechtsprechung des BAG zum Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung ist auf befristete Arbeitsverträge nicht übertragbar ().

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