NWB Nr. 5 vom Seite 329

„Neue Rubrik: Beruf und junge Steuerberater”

Heinrich Steinfeld | Verantw. Redakteur | nwb-redaktion@nwb.de

Freie Meinungsäußerung

Anwälte und Steuerberater trennt seit jeher so viel wie sie verbindet. Die gemeinsame Sorge um Wohl und Fortkommen des Mandanten, aber eben auch der tägliche Kampf um dessen Gunst in sich immer mehr verwebenden Rechtsgebieten haben feinsinnigen Klischees Nahrung gegeben, die in Konfliktsituationen dem Vertreter des benachbarten Berufsstandes in unverhohlener Geringschätzung zur Kenntnis gebracht werden. So mag die Ansicht des OLG Köln, das die Betitelung eines Anwalts als „realitätsfremder Rechtsverdreher” durch einen Steuerberater vom Sachlichkeitsgebot des § 5 BOStB gedeckt sieht, dem ein oder anderen Leser Genugtuung verschaffen (S. 392). Andere Leser mögen sich die Frage stellen, warum eine derart trefflich interpretierbare Berufsordnung überhaupt geändert werden muss (vgl. Gilgan auf S. 379). Den Streithähnen unseres Ausgangsfalls würde man sogleich einige der unter dem Begriff „Mediation” zusammengefassten Instrumente der Konfliktbeilegung empfehlen, wenn, ja wenn sie in dieser Branche nicht auch wieder auf Vertreter beider Berufsstände stießen. Nebe berichtet auf S. 384 über das vom Kabinett am beschlossene neue Mediationsgesetz, aber auch über seine berufsrechtliche Verzahnung. Während die Mediation im anwaltlichen Berufsbild seit Längerem fest verankert (§§ 7a, 18 BORA) ist, zieht die zum neu gefasste BOStB in § 5 nach, setzt aber engere Schranken für die Verwendung dieser Qualifikation in Titel und Berufsbezeichnung (§ 9 Abs. 3 BOStB). Dennoch dürfte vor dem Hintergrund der Aufweichung des Rechtsberatungsmonopols und der neuen Fachberaterschaften die professionelle Streitschlichtung gerade für junge Steuerberater eine sinnvolle Ergänzung des Beratungsspektrums sein. Um eben der gestiegenen Bedeutung berufsrechtlicher Entwicklungen und den Bedürfnissen junger Steuerberater in einem verschärften Wettbewerb stärker gerecht zu werden, eröffnet die NWB Redaktion beginnend mit diesem Heft eine eigene, monatlich erscheinende Rubrik „Beruf und junge Steuerberater”.

Einen Streitschlichter ruft der BFH in der seit Längerem mit der Finanzverwaltung schwelenden Auseinandersetzung um die als Korrektiv einer "die Binnensystematik des Steuerrechts ordnenden Rechtsprechung" (so die Worte des BFH-Präsidenten im Editorial Heft 49/2010) missbrauchten Nichtanwendungsgesetze an. Dem BVerfG legt es einen Fall über die Absetzbarkeit von Erbbauzinsen vor, in der die Finanzverwaltung eine für den Steuerpflichtigen günstige Rechtsprechung nicht anwendete, um dann nach Änderung des § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG (Aufteilung der in einem Einmalbetrag geleisteten Erbbauzinsen) die ungünstige Rechtslage rückwirkend anzuwenden. Der Präsident des BFH hat sich bei der Jahrespressekonferenz nun nochmals an die Öffentlichkeit gewandt. Sein Pressesprecher rät Steuerzahlern, in Fachmedien wie diesem oder auf den Internetseiten des Gerichts nach für sie günstigen Entscheidungen zu suchen. Das Anliegen des BFH verdient Unterstützung, weshalb der Aufruf an dieser Stelle verbreitet werden soll.

Beste Grüße

Heinrich Steinfeld

Fundstelle(n):
NWB 2011 Seite 329
NWB QAAAD-63706