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„Wer ist reich im Sinne des Elterngelds?”
Trotz Abschaffung in aller Munde
Seit jeher sind die Reihengeschäfte im deutschen Umsatzsteuerrecht eine Besonderheit. Man versteht darunter eine Kette von Umsatzgeschäften zwischen mehreren Unternehmern über ein und denselben Gegenstand, bei der der Gegenstand nur einmal, und zwar vom ersten an den letzten Unternehmer, bewegt wird. Bei Einführung des Binnenmarkts stand der deutsche Gesetzgeber bei den grenzüberschreitenden Reihengeschäften innerhalb der Gemeinschaft allerdings vor einem Problem: In der 6. EG-Richtlinie fehlten Regelungen für das Reihengeschäft, die den Regelungen des deutschen Umsatzsteuergesetzes entsprachen! Konsequenz: Mit dem Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997 wurde der bisherige § 3 Abs. 2 UStG – also die Fiktion des einheitlichen Lieferorts und -zeitpunkts – ersatzlos gestrichen. Damit kommt der Begriff „Reihengeschäft” im Umsatzsteuergesetz nicht mehr vor. Die Streichung des Begriffs heißt aber nicht, dass es den Rechtsvorgang als solchen nicht mehr gibt. Und deshalb spricht die Praxis bei entsprechenden Sachverhalten weiterhin von Reihengeschäften. Die deutsche Finanzverwaltung widmet den Reihengeschäften im Umsatzsteuer-Anwendungserlass gar einen eigenen Abschnitt. Nur die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie, die inzwischen die 6. EG-Richtlinie abgelöst hat, k...