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NWB Nr. 11 vom Seite 867

Einkommensteuer-Vorauszahlungen bei der Steuerklassenkombination III/V

[i]Vorauszahlungen, da im LSt-Abzugsverfahren berücksichtigte Vorsorgepauschalen höher als tatsächlich geleistete VersicherungsbeiträgeDurch die grundlegende Neuregelung der Vorsorgepauschale ab 2010 häufen sich die Fälle, in denen neben der bereits einzubehaltenden Lohnsteuer noch Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer festgesetzt werden. Begründet ist dies in der Tatsache, dass die Vorsorgepauschale für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ab dem Veranlagungszeitraum 2010 nur noch im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt wird. Im Rahmen der späteren Veranlagung finden die tatsächlich geleisteten Versicherungsbeiträge Berücksichtigung. Es kommt daher vor, dass die im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigten Vorsorgepauschalen höher sind als die bei der Veranlagung anzusetzenden tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen. Um im Rahmen der Veranlagung erhebliche Nachzahlungen zu vermeiden, kommt es zu einer Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen. [i]Antrag auf Änderung oder EinspruchNach einer haben Anträge auf Änderung oder Einsprüche nur in folgenden Fällen Aussicht auf Erfolg:

  • Es wurde von der Steuerklassen-Kombination III/V auf eine andere Steuerklassenkombination übergegangen.

  • Es liegen höhere zu berücksichtigende Werbungskosten vor.

  • Es werden ...

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