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BMF 02.03.2011 IV C 6 - S 2145/07/10002, NWB 11/2011 S. 858

Einkommensteuer | Häusliches Arbeitszimmer

Das BMF hat in einem umfangreichen Anwendungsschreiben v. zur einkommensteuerlichen Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach der Neuregelung durch das JStG 2010 Stellung genommen. Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 und § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG (i. d. F. des JStG 2010) dürfen die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grds. nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, dürfen die Aufwendungen in voller Höhe steuerlich berücksichtigt werden. Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sind die Aufwendungen bis zur Höhe von 1....

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