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Erbschaftsteuer; | Leistungsbezug aus einer ,,befreienden Lebensversicherung'' - Abgrenzung zu einer mit Arbeitgeberzuschüssen geförderten betrieblichen Altersversorgung (§ 3 Abs. 1 Nr. 4, § 17 ErbStG)
Das n. v. lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die ,,befreiende'' Lebensversicherung unterscheidet sich in keiner Beziehung von jedem anderen, unter § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG fallenden Lebensversicherungsvertrag. Deshalb unterliegt der Leistungsbezug des Kindes eines Erblassers aus dessen ,,befreiender'' Lebensversicherung nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG der ErbSt. (2) Neben dem Erfordernis der vertraglichen Begründung des erworbenen Vermögensvorteils setzt die Steuerbarkeit nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG auch voraus, dass die Zuwendung an den Dritten im Verhältnis zum Erblasser (Valutaverhältnis) alle objektiven und subjektiven Merkmale einer freigebigen Zuwendung aufweisen muss. (3) Leistungen aus einer ,,befreienden'' Lebensversicherung unterfallen nicht dem Bereich der betrieblichen, d. h. in einem Arbeits- oder Dienst...