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Bewertungswahlrechte und Vereinfachungsregelungen für Land- und Forstwirtschaft betreibende Kapitalgesellschaften und Gewerbebetriebe kraft Rechtsform
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zu der Frage, ob Land- und Forstwirtschaft betreibende juristische Personen und Gewerbebetriebe kraft Rechtsform die für die Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 13 EStG geltenden Vereinfachungsregelungen bei der Bestandsaufnahme und der Bewertung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens in Anspruch nehmen können, wie folgt Stellung:
Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie Gewerbetreibende, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, haben beim Ansatz und der Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden die handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 246 ff. HGB zu beachten. Die Wertansätze sind grundsätzlich auch für die Steuerbilanz maßgeblich (vgl. auch BStBl 1993 II S. 284), soweit sich nicht aus § 5 Abs. 6 EStG etwas anderes ergibt.
Die im (BStBl 1981 I S. 878) enthaltenen Erleichterungen bei der Bestandsaufnahme und der Bewertung von Hofvorräten und das im zugelassene Bewertungswahlr...