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NWB Nr. 11 vom Seite 855

Gründungsförderung und freiwillige Arbeitslosenversicherung

Joachim Kopp

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 901Existenzgründer aus Arbeitslosigkeit werden in der Startphase durch Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, ggf. durch weitere Zuschüsse und Darlehen unterstützt. Mit der Förderung von Existenzgründungsseminaren und einem Gründungscoaching sollen die Erfolgschancen der Gründung erhöht werden. Schließlich besteht für den Fall der Geschäftsaufgabe die Möglichkeit, einen bestehenden Versicherungsschutz durch „freiwillige Arbeitslosenversicherung” aufrechtzuerhalten.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Gründungszuschuss und Einstiegsgeld

[i]Finanzielle Hilfen zum LebensunterhaltDie Gründungsförderung unterscheidet zwischen Personen, die Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung beanspruchen können, und Beziehern von Arbeitslosengeld II. Bei Gründungen im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld (Restanspruch mindestens 90 Tage) wird ein Gründungszuschuss für neun Monate in Höhe des Arbeitslosengelds sowie ein Pauschbetrag von 300 € monatlich für die soziale Sicherung gezahlt, der im Anschluss an die neunmonatige Förderphase für weitere sechs Monate bewilligt werden kann (§ 57, § 58 SGB III).

Bezieher von Arbeitslosengeld II können bei Existenz...

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