Vorliegen einer Vermietungsabsicht bei Überlassung einer Wohnung an nahe Angehörige
Leitsatz
Vertragsverhältnisse zwischen nahe stehenden Personen sind steuerrechtlich nur dann anzuerkennen, wenn die betreffenden Verträge
bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem
entspricht, was zwischen Fremden üblich ist.
Besteht bei einem Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen der Mietzins in Dienstleistungen ist es für die steuerliche Anerkennung
des Mietverhältnisses erforderlich, dass über den Wert der wechselseitigen Ansprüche (Mietzins einerseits und Arbeitsentgelt
andererseits) von vornherein eindeutige Vereinbarungen und über die Verrechnung dieser Ansprüche entsprechende Aufzeichnungen
vorliegen.
Indizien für das Vorliegen einer Vermietungsabsicht.
Fundstelle(n): HAAAD-62549
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 27.10.2010 - 3 K 646/06, 3 K 2511/06
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