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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 3934/10

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 S. 1 EStG § 17EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1EStG § 24 Nr. 2

Schuldzinsen aus der Refinanzierung der Anschaffung eines im Privatermögen gehaltenen GmbH-Anteils sind keine nachträglichen Werbungskosten, wenn GmbH vor 1999 aufgelöst worden ist

Leitsatz

1. Schuldzinsen aus Refinanzierungsdarlehen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung sind nicht (auch nicht ab 1999) als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen, wenn die GmbH vor dem Veranlagungszeitraum 1999 aufgelöst worden ist.

2. Handelt es sich um kapitalersetzende, also mit Rücksicht auf die Gesellschafterstellung übernommene Darlehen, ist das Darlehen nicht durch das Arbeitsverhältnis des Gesellschafters als Geschäftsführer der GmbH veranlasst, so dass hinsichtlich der Schuldzinsen ein nachträglicher Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ausscheidet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DB 2011 S. 21 Nr. 18
StBW 2011 S. 343 Nr. 8
StBW 2011 S. 446 Nr. 10
DAAAD-62546

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 24.01.2011 - 10 K 3934/10

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