Übernahme von Verbindlichkeiten sind keine Anschaffungskosten eines Grundstücks bzw. Firmenwerts bei übertragender Sanierung
Leitsatz
1. Die Übernahme von Verbindlichkeiten des in Insolvenz geratenen Unternehmens im Rahmen einer „übertragenden Sanierung” sind
keine Anschaffungskosten bezüglich des Firmenwerts oder erworbener Grundstücke beim neuen gewerblichen Unternehmen, wenn die
einzelnen Wirtschaftsgüter zu den vertraglich vereinbarten – niedigeren Preisen – erworben worden sind. Solche Zahlungen bleiben
der vergangenen betrieblichen Tätigkeit des in Insolvenz geratenen Unternehmens zugeordnet.
2. Finanzierungskosten gehören grundsätzlich nicht zu den Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): OAAAD-62538
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.05.2010 - 3 K 1948/08
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