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FG München Urteil v. - 4 K 449/06

Gesetze: BewG 1991 § 145 Abs. 3 S. 3, BewG 1991 § 145 Abs. 3 S. 1

Nachweis eines niedrigeren Grundbesitzwerts

Leitsatz

1. Berücksichtigt das Gutachten eines Sachverständigen über den Verkehrswert eines zugewendeten unbebauten Grundstücks nicht den auf Antrag des Zuwendenden vor der Zuwendung erfolgten Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde, kann das Sachverständigengutachten nicht zum Nachweis dafür dienen, dass der gemeine Wert des Grundstücks niedriger ist als der nach § 145 Abs. 3 S. 1 BewG ermittelte Wert.

2. Der geringere gemeine Wert kann nur durch ein der freien Beweiswürdigung des Gerichts unterliegendes Sachverständigengutachten nachgewiesen werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
WAAAD-62531

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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FG München, Urteil v. 22.07.2009 - 4 K 449/06

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