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Einkommensteuer | Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
Schichtet ein Vermögensübernehmer das überlassene Vermögen in nicht ausreichend ertragbringende Wirtschaftsgüter um, sind die wiederkehrenden Leistungen auch dann nicht als Sonderausgaben abziehbar, wenn die Beteiligten die geschuldeten Versorgungsleistungen an die Erträge der neu erworbenen Vermögensgegenstände anpassen (Anschluss an , Kurzinfo StuB 2010 S. 678; Bezug: § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG).
Grundsätzlich mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2008 hat der Gesetzgeber den Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen geändert und den Anwendungsbereich der Vorschrift deutlich eingeschränkt. Altfälle sind aber nach wie vor nach der vor 2008 geltenden Rechtslage zu beurteilen, wenn die ...