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Umsatzsteuer | Ohne Rückzahlung einer erhaltenen Anzahlung keine Änderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage
(1) Vereinnahmt der Unternehmer eine Anzahlung, ohne die hierfür geschuldete Leistung zu erbringen, kommt es erst mit der Rückgewähr der Anzahlung zur Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG (Fortführung des NWB GAAAD-01360 Kurzinfo StuB 2009 S. 82; entgegen NWB OAAAA-95401, BFHE 178 S. 485, BStBl II S. 808). (2) Wird die Leistung nach Vereinnahmung des Entgelts rückgängig gemacht, entsteht der Berichtigungsanspruch nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG erst mit der Rückgewähr des Entgelts (Fortführung des BFH-Urteils in Kurzinfo StuB 2009 S. 82; entgegen NWB LAAAA-63598, BFH/NV 2000 S. 243; Bezug: § 17 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, 3 UStG 1999; § 103 InsO).
Damit änderte der BFH teilweise seine bisherige Rechtsprechung. Anders als bisher reicht es damit für eine ...