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Umsatzsteuer | Vorsteuerberichtigung von sog. Umlaufvermögen
Das Bayerische Landesamts für Steuern (BayLfSt) hat eine Verfügung veröffentlicht, in der die Regeln zur S. 198Vorsteuerberichtigung von sog. Umlaufvermögen (§ 15a Abs. 2 UStG) aus Sicht der Finanzverwaltung erläutert werden (.2.1-3/3 St33 NWB TAAAD-61774).
Nach § 15a Abs. 2 UStG ist eine Vorsteuerberichtigung vorzunehmen, wenn sich bei einem Wirtschaftsgut, das nur einmalig zur Erzielung eines Umsatzes verwendet wird, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse ändern. Betroffen von der Regelung des § 15a Abs. 2 UStG sind daher im Wesentlichen die Wirtschaftsgüter, die ertragsteuerrechtlich Umlaufvermögen darstellen. Ertragsteuerrechtliches Anlagevermögen kann jedoch ebenfalls betroffen sein, wenn es veräußert oder entnommen wird, bevor es zu anderen Verwendun...