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Umsatzsteuer | Ort der sonstigen Leistung
Das BMF erläutert die Änderungen des Orts der sonstigen Leistung nach § 3a UStG durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2010 mit Wirkung vom ( IV D 3 – S 7117/10/10006 NWB MAAAD-61023).
Durch das JStG 2010 wurden mit Wirkung vom die Regelungen zum Ort der sonstigen Leistung nach § 3a UStG mehrfach geändert. Mit dem o. g. Schreiben reagiert das BMF auf diese Änderungen und korrigiert die Abschn. 3a.1, 3a.2, 3a.4, 3a.6, 3a.8, 3a.12, 3a.13 und 3a.14 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (kurz: UStAE).