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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen einer Privatklinik
(1) Krankenhaus- und Heilbehandlungsleistungen einer Krankenhaus-GmbH sind nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a. F. i. V. mit § 67 AO steuerfrei, wenn das Krankenhaus in mindestens 40 % der Jahrespflegetage keine Wahlleistungen zur Zimmerbelegung und zur Chefarztbehandlung erbringt und seine Leistungsentgelte nach Selbstkostengrundsätzen berechnet. (2) Bei der Berechnung der Jahrespflegetage ist nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a. F. i. V. mit § 67 AO die Erbringung medizinischer Wahlleistungen nicht zu berücksichtigen (Bezug: § 67 AO; § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG 1993/1999; Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b, Abs. 2 Richtlinie 77/388/EWG).
Der BFH entschied zu der vor 2009 gültigen alten Fassung von § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG. Danach waren die mit dem Betrieb der Krankenhäuser eng verbundenen Umsätze steuerbefreit, wenn diese im vorangegangenen Kalenderjahr die in § 67 Abs. 1 oder 2 AO bezeichneten Voraussetzungen erfüllt haben. Trotz me...