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StuB 5/2011 S. 200

Anwaltliche Dienstleistung durch gemischte Kanzlei

Eine aus Rechtsanwälten und Steuerberatern bestehende gemischte Sozietät konnte sich bereits vor dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) Mandanten gegenüber zur Erbringung anwaltlicher Dienstleistungen verpflichten. Davon abgesehen gilt, dass der Mandant, der eine Sozietät mit einer Rechtsdienstleistung beauftragt, wenn er im engen zeitlichen Anschluss ein Folgemandat erteilt, im Zweifel wiederum mit der Sozietät und nicht mit dem angesprochenen Sozius einen Vertrag abschließt. Der Streit betraf Mandate einer Rechtsanwältin nach ihrem Ausscheiden aus einer als Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisierten Steuerkanzlei ( NWB NAAAD-59719).

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