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Passivierung einer möglichen Rückkaufverpflichtung eines Kfz-Händlers
Für die Verpflichtung eines Kfz-Händlers, verkaufte Fahrzeuge auf Verlangen des Käufers zurückzukaufen, ist eine Verbindlichkeit i. H. des dafür vereinnahmten – ggf. zu schätzenden – Entgelts auszuweisen (Anschluss an das , Kurzinfo StuB 2008 S. 109; Bezug: § 5 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. mit Nr. 2 EStG; § 240 Abs. 2, Abs. 1, § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Nach dem (Kurzinfo StuB 2008 S. 109; vgl. Prinz, ) stellt eine beim Verkauf von Neuwagen eingegangene Rückkaufverpflichtung zu einem verbindlich festgesetzten Preis eine wirtschaftlich und rechtlich selbständige Leistung dar, die losgelöst von dem etwa nachfolgenden Rückkaufgeschäft zu beurteilen ist, und ferner ist für die von einem Kfz-Händler ...BStBl I S. 890