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„Am liebsten ganz abschaffen”
Am 16. März geht es weiter,
dann wird der Finanzausschuss seine Beratungen zum Entwurf eines Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes fortführen. Kern des Gesetzentwurfs ist die Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige. Auslöser der geplanten Gesetzesänderung war die Flut von Selbstanzeigen, die nach dem Ankauf von Daten-CDs aus Liechtenstein und der Schweiz auf den deutschen Fiskus hereinbrach. Schnell stellten die Steuerfahnder fest: die Anzeigen beschränkten sich häufig nur auf das Herkunftsland der jeweiligen Daten-CD bzw. die dort genannten Geldinstitute. Damit wird – so die Bundesregierung – die Selbstanzeige von Steuerhinterziehern im Rahmen einer „Hinterziehungsstrategie” missbraucht. Zukünftig soll deshalb die Möglichkeit einer sog. Teilselbstanzeige entfallen. Außerdem hat der Bundesrat vorgeschlagen, einen „Strafzins” auf den Hinterziehungsbetrag in Höhe von fünf Prozent einzuführen. Genau diese beiden Punkte sind in der öffentlichen Anhörung der Sachverständigen am 21. Februar angesprochen worden. Lässt sich doch die Gesetzesbegründung zum Ausschluss der Teilselbstanzeige weit umfänglicher verstehen als es der Gesetzestext selbst hergibt (...