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NWB direkt Nr. 10 vom Seite 240

Aufrechnung von Steuervergütungsguthaben in der Insolvenz

Professor Dr. Wolfgang Benzel

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAD-62385 Der BFH hatte in seinem Beschluss v. - VII R 35/08 NWB VAAAD-56248 darüber zu befinden, ob die vom Finanzamt im Insolvenzverfahren zur Tabelle angemeldeten Steuerforderungen gegen einenUmsatzsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners, den dieser im Rahmen einer vom Insolvenzverwalter freigegebenen unternehmerischen Tätigkeit erworben hat, aufgerechnet werden dürfen. Der BFH hat diese Frage bejaht.

Eine ausführliche Fassung des Beitrags finden Sie unter NWB 10/2011 S. 782.

Sachverhalt

[i]Steuerforderungen aus vorinsolvenzlicher ZeitÜber das Vermögen des Klägers und Revisionsklägers war seit September 2003 das Insolvenzverfahren anhängig, wobei aus vorinsolvenzlicher Zeit Steuerforderungen offen standen.

[i]Umsatzsteuervergütungsanspruch aus neuer selbständiger TätigkeitSeit März 2005 nahm der Kläger eine Tätigkeit als Einzelunternehmer auf. Die hierfür benötigten Aktiva und Passiva hat der Insolvenzverwalter endgültig und bedingungslos aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben. Für Mai 2005 erwarb der Kläger aufgrund eines hohen Vorsteuerabzugs einen Umsatzsteuervergütungsanspruch. Das beklagte und revisionsbeklagte Finanzamt hat gegen diesen Anspruch des Klägers die Aufrechnung mit seinen Umsatzsteuerforderungen für Januar und Februar 2003 erklärt.

Urteilsbegründung

[i]BFH: Kein allgemeines Gebot, das Gläubigern als Haftungssubstrat ausschließlich die Insolvenzmasse zuweistZ...

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