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Doppelbesteuerung | Nichtrückkehrtage im Sinne der Grenzgängerregelung im DBA Schweiz 1971/1992
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Bei der Anwendung der Grenzgängerregelung in Art. 15a DBA Schweiz 1971/1992 zählen Dienstreisetage mit Übernachtungen im Ansässigkeitsstaat zu den „Nichtrückkehrtagen” (Bestätigung des , BStBl 2010 II S. 602). (2) Eintägige Dienstreisen in Drittstaaten führen nicht zu Nichtrückkehrtagen (Bestätigung des , BStBl 2010 II S. 602). (3) Der Tag, an dem der Arbeitnehmer von einer mehrtägigen Dienstreise in Drittstaaten an seinen Wohnsitz zurückkehrt, zählt nicht als Nichtrückkehrtag. Ein Nichtrückkehrtag liegt dagegen vor, wenn der Arbeitnehmer an diesem Tag mit der Rückreise beginnt, aber erst am Folgetag an seinen Wohnsitz zurückkehren kann (Bestätigung des , BStBl 2010 II S. 602). (...