Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen
2011
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Teil E: Einnahmen-Überschussrechnung – Anlagen EÜR, SZE und AVEÜR
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I. | Vordrucke | 317 |
1. | Anlage EÜR | 317 |
2. | Anlage SZE zur Einnahmen-Überschussrechnung | 320 |
3. | Anlage AVEÜR | 321 |
II. | Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen | 324 |
1. | Gesetzesänderungen | 324 |
2. | BMF-Schreiben | 324 |
III. | ABC der Einnahmen-Überschussrechnung | 329 |
S. 317
I. Vordrucke
1. Anlage EÜR
S. 318
S. 319
S. 320
2. Anlage SZE zur Einnahmen-Überschussrechnung
S. 321
3. Anlage AVEÜR
S. 322
Änderung der Anlage EÜR 2010: Im Folgenden werden die Änderungen gegenüber der Anlage EÜR 2009 dargestellt. Zur Erläuterung des Vordrucks wird auf amtliche Anleitung (s. Seite 324) sowie auf das ABC zur Einnahmen-Überschussrechnung (Tz. III.) verwiesen.
Zeile 6 (Änderung): In Zeile 6 ist – wie im Vorjahr – anzugeben, ob im Kj./Wj. der Betrieb veräußert oder aufgegeben wurde. Ist dies der Fall erfolgt ein Hinweis auf Zeile 67, in der Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart anzugeben sind. Hintergrund dieses Hinweises ist der, dass bei Betriebsveräußerung oder -aufgabe der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn zwingend durch Betriebsvergleich zu ermitteln ist. Bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist daher ein Wechsel der Gewinnermittlungsart erforderlich, bevor...