Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen
2011
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Teil D: Einkünfte aus selbständiger Arbeit – Anlage S
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I. | Vordruck | 309 |
II. | Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen | 312 |
1. | Gesetzesänderungen | 312 |
2. | Neue Verwaltungsanweisungen | 312 |
2.1 | BMF-Schreiben | 312 |
2.2 | Sonstige Verwaltungsanweisungen | 312 |
III. | ABC der Einkünfte aus selbständiger Arbeit | 313 |
S. 309
I. Vordruck – Anlage S
S. 310
S. 311
Anlage S – Einkünfte aus selbständiger Arbeit: Änderungen gegenüber dem Vorjahr haben sich nicht ergeben. Jeder Ehegatte mit Einkünften aus selbständiger Arbeit hat eine eigene Anlage S abzugeben.
Anlage EÜR: Die Anlage EÜR wird in Teil E abgedruckt und erläutert.S. 312
II. Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen
1. Gesetzesänderungen
Zu den für alle Gewinneinkünfte zu beachtenden Gesetzesänderungen wird auf Teil C verwiesen.
2. Neue Verwaltungsanweisungen
Zu den für alle Gewinneinkünfte zu beachtenden wichtigsten Verwaltungsanweisungen wird auf Teil C verwiesen.
2.1 BMF-Schreiben
Für den Bereich der Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind im Jahr 2010 keine relevanten BMF-Schreiben ergangen.
2.2 Sonstige Verwaltungsanweisungen
Ertragsteuerliche Behandlung der beruflich tätigen Betreuer: Zur ertragsteuerlichen Behandlung der sog. Berufsbetreuer nimmt die OFD Magdebu...