Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen
2011
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Teil B: Kinder – Anlagen Kind und K
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Seite | ||
I. | Vordrucke | 188 |
1. | Anlage Kind | 188 |
2. | Anlage K | 192 |
II. | Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen | 193 |
1. | Gesetzesänderungen | 193 |
1.1 | Kinder, Freibeträge für Kinder (§ 32 EStG) | 193 |
1.2 | Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum (§ 66 EStG) | 194 |
2. | Neue Verwaltungsanweisungen | 195 |
2.1 | 195 | |
2.2 | BMF-Schreiben | 195 |
2.3 | Sonstige Verwaltungsanweisungen | 198 |
III. | ABC der Kinder | 202 |
S. 188
I. Vordrucke
1. Anlage Kind
S. 189
S. 190
S. 191
Änderungen der Anlage Kind: Pro Kind ist weiterhin eine dreiseitige Anlage Kind auszufüllen. Die Anlage wurde wie folgt geändert.
Zeilen 31 bis 37: Das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung ermöglicht es, dass Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für steuerlich berücksichtigungsfähige Kinder als eigene Beiträge im Rahmen der Sonderausgaben abgezogen werden können. Die hierfür notwendigen Erklärungsmöglichkeiten wurden in den Zeilen 31 – 37 der Anlage Kind neu aufgenommen.S. 192
2. Anlage K
S. 193
Änderung der Anlage K: Die Anlage K wurde nicht geändert.
II. Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen
1. Gesetzesänderungen
Vorbemerkung: Auf den Abdruck nur redaktioneller Änderungen wurde verzichtet. Die Änderungen sind durch Fett-Druck hervorgehoben oder durch Streichu...