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Entscheidung der Europäischen Kommission vom über die betriebliche Förderung nach dem Investitionszulagengesetz 1999
Bezug: BStBl 1999 II S. 180
Die Europäische Kommission hat am die erforderliche Genehmigung für die betriebliche Förderung nach dem Investitionszulagengesetz 1999 erteilt. Damit ist das Investitionszulagengesetz 1999 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Fortsetzung der wirtschaftlichen Förderung in den neuen Ländern vom (BGBl 1997 I S. 2070, BStBl 1997 I S. 790), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 1999 vom (BGBl 2000 I S. 1850, BStBl 2001 I S. 28), in Kraft getreten.
Die Genehmigung und eine neue Fassung des Investitionszulagengesetzes 1999 werden im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht werden.
Zu beachten ist weiterhin der Vorbehalt nach § 10 Abs. 1 InvZulG 1999 für nach dem begonnene Investitionen.