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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 7 KA 87/09

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der Einordnung, ob die rechtliche Schwierigkeit durchschnittlich bzw. über- oder unterdurchschnittlich im Sinne von § 14 Abs. 1 RVG ist, ist es nicht angebracht, nach einzelnen Rechtsgebieten bzw. Teilrechtsgebieten zu differenzieren; so führt etwa allein die Eigenschaft als vertragsarztrechtliche Honorarstreitigkeit nicht dazu, gleichsam automatisch überdurchschnittlichen Schwierigkeitsgrad (und damit eine Überschreitung der Mittelgebühr) unterstellen zu können.

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAD-62170

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 19.10.2010 - L 7 KA 87/09

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