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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 9 R 153/09

Leitsatz

Leitsatz:

Für die Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ergibt sich keine Rechtsgrundlage, nachdem gemäß § 18 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch - eingefügt zu - steuerfreie Einnahmen nach § 3 Einkommensteuergesetz (EStG) als Einkommen nicht zu berücksichtigen sind und die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, auch die Verletztenrente, gemäß § 3 Nr. 1 a EStG steuerfrei sind. Die Revision wurde zugelassen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 33/2011 S. 2770
StuB-Bilanzreport Nr. 3/2012 S. 128
XAAAD-62146

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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 25.01.2011 - L 9 R 153/09

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