BBK Nr. 2 vom Seite 49

Rückwirkender Vorsteuerabzug einer berichtigten Rechnung

Christoph Linkemann | verantwortlicher Redakteur

Aktuelles zur Ausstellung von Rechnungen und zum Vorsteuerabzug

Die umsatzsteuerlichen Anforderungen an eine Rechnung sorgen in der Praxis immer wieder für Streit. Der wirtschaftliche Schaden, wenn der steuerliche Betriebsprüfer formale Mängel der Eingangsrechnungen feststellt, besteht regelmäßig in der Verzinsung. Seit dem EuGH-Urteil „Pannon Gép” ist fraglich, ob eine Korrektur der Rechnung zurückwirken kann.

Eckert stellt in seinem Beitrag ab Seite 64 das [i]Eine Rechnungskorrektur wirkt zurück Urteil noch einmal kurz vor und plädiert dann dafür, eine Rückwirkung anzunehmen, wenn der Unternehmer der Finanzverwaltung rechtzeitig eine korrigierte Rechnung übersendet. Das EuGH-Urteil erteile der bisherigen deutschen Rechtspraxis eine klare Absage. Die Handlungsempfehlungen, wenn der Betriebsprüfer den Vorsteuerabzug verweigern möchte: Die Unternehmen sollten sofort eine berichtigte Rechnung anfordern und dem Prüfer aushändigen – dann bestehe für das Finanzamt kein Grund, den Vorsteuerabzug zu verweigern. Falls doch, wäre Einspruch einzulegen und der Vorsteuerabzug im laufenden Monat zu beantragen, um die finanziellen Auswirkungen in Grenzen zu halten.

Weitere Inhalte des Beitrags: das [i]Ertragsteuerliche Buchung, wenn der Vorsteuerabzug entfallen sollBFH-Urteil zur Angabe einer schlüssigen Steuernummer, das weiter fordert zu prüfen, ob die Eingangsrechnung alle nötigen formalen Anforderungen erfüllt. Außerdem Hinweise, wie ertragsteuerlich zu buchen ist, wenn der Betriebsprüfer den Vorsteuerabzug versagt.

Grenzwerte und Pauschalen zur Sozialversicherung und Lohnsteuer für 2011

[i]Grenzwerte und Pauschalen 2011, Beilage zu diesem Heft Alle Jahre wieder ändern sich für die Sozialversicherung die Rechengrößen, Pauschalen und Grenzwerte. Für das Jahr 2011 sind einige der Werte erst sehr spät im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Der Beitrag von Frau Steuerberaterin Rütten ab Seite 73 stellt die wichtigsten Werte im inhaltlichen Zusammenhang vor und schließt mit einer kompakten Übersicht. Eine ausführlichere Darstellung enthält die Beilage zu dieser BBK-Ausgabe mit den Werten für die Lohnsteuer, Sachentnahmen, Fälligkeitstermine der Sozialversicherung und vieles mehr.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2011 Seite 49
NWB UAAAD-62014