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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 4616/08 Kg

Gesetze: EStG § 65 Abs. 1 Nr. 2

Kindergeldanspruch eines polnischen Staatsangehörigen

Leitsatz

  1. Einem polnischen Arbeitnehmer steht für die Dauer seiner Beschäftigung in Deutschland kein Kindergeld auf der Grundlage der VO (EWG) 1408/71 zu, wenn er während dieser Tätigkeit im Inland nicht gegen Arbeitslosigkeit pflichtversichert war.

  2. Ein Anspruch nach deutschem Recht wird durch die Vorschrift des § 65 Abs. 1 Nr. 2 EStG ausgeschlossen, wenn für die in Polen wohnhaften Kinder polnische Familienleistungen gewährt wurden.

  3. Auf die Höhe der ausländischen Leistung kommt es für die Vergleichbarkeit mit dem deutschen Kindergeld grundsätzlich nicht an.

Fundstelle(n):
RAAAD-61993

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 11.01.2010 - 7 K 4616/08 Kg

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