Kindergeldanspruch eines polnischen Staatsangehörigen
Leitsatz
Einem polnischen Arbeitnehmer
steht für die Dauer seiner Beschäftigung in Deutschland kein
Kindergeld auf der Grundlage der VO (EWG) 1408/71 zu, wenn er während
dieser Tätigkeit im Inland nicht gegen Arbeitslosigkeit pflichtversichert
war.
Ein Anspruch nach deutschem
Recht wird durch die Vorschrift des
§ 65 Abs. 1 Nr. 2
EStG ausgeschlossen, wenn für die in Polen wohnhaften
Kinder polnische Familienleistungen gewährt wurden.
Auf die Höhe der
ausländischen Leistung kommt es für die Vergleichbarkeit mit dem
deutschen Kindergeld grundsätzlich nicht an.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): RAAAD-61993
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 11.01.2010 - 7 K 4616/08 Kg
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