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FG Münster Urteil v. - 4 K 3154/08 F EFG 2011 S. 801 Nr. 9

Gesetze: AO § 347, AO § 355 Abs 1, BGB § 133, BGB § 157, AO § 110 Abs 1 Satz 1

Verfahren:

Auslegung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Leitsatz

1) Prozessuale und außerprozessuale Rechtsbehelfe sind grundsätzlich dahingehend auszulegen, dass der Steuerpflichtige denjenigen Verwaltungsakt anfechten will, der angefochten werden muss, um zu dem erkennbar angestrebten Erfolg zu kommen.

2) Bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO sind nur Rechtsirrtümer über die Einspruchsfrist oder die Form der Fristwahrung anzuerkennen. Der Irrtum über eine materielle Rechtsfrage ist kein solcher Irrtum.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 801 Nr. 9
OAAAD-61981

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FG Münster, Urteil v. 09.07.2010 - 4 K 3154/08 F

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