Nur eine innergemeinschaftliche Lieferung bei
Reihengeschäft
Widersprüchliche Beurteilung der
Verfügungsmacht
Kein Gutglaubensschutz bei fehlendem
Nichtwissen
Leitsatz
1. Die Lieferung von Fahrzeugen durch
einen inländischen Gebrauchtwagenhändler an eine Firma im Gemeinschaftsgebiet,
die im Auftrag des letzten französischen Abnehmers in der Reihe versendet oder
befördert werden, sind keine umsatzsteuerbefreiten innergemeinschaftlichen
Lieferungen, sondern als innergemeinschaftlichen Lieferungen vorangehende
Lieferungen, die am Ort des Versendungs- bzw. Beförderungsbeginns als
ausgeführt gelten.
2. Bei der summarischen Prüfung im
Verfahren der Aussetzung der Vollziehung ist es ausgeschlossen, dem Unternehmer
bei der Lieferung und Weiterveräußerung ein und desselben Fahrzeugs bei der
Eingangsleistung den Vorsteuerabzug mangels Verfügungsmacht zu nehmen und
anschließend die Ausgangsleistung unter Bejahung der Verfügungsmacht zu
besteuern.
3. Ist dem Unternehmer bewusst, dass
die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung objektiv nicht
vorliegen, weil er bereits in einer E-Mail an eine Behörde der EU
diesbezügliche Befürchtungen geäußert hat, scheidet ein Gutglaubensschutz gem.
§ 6a Abs. 4 UStG aus.
Tatbestand
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 1195 Nr. 13 HAAAD-61979
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Online-Dokument
FG München, Beschluss v. 05.01.2011 - 14 V 1648/10
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