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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 2909/09 E EFG 2011 S. 976 Nr. 11

Gesetze: EStG § 34 Abs. 1, EStG § 24 Nr. 1a, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, SGB III § 216b

Tarifermäßigte Besteuerung von Aufstockungsbeträgen zum Transferkurzarbeitergeld

Leitsatz

  1. Die nach Insolvenz des bisherigen Arbeitgebers für die Dauer eines Veranlagungszeitraums von einer zur Abwicklung eingeschalteten Transfergesellschaft gezahlten Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld stellen Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen dar, die nach der sog. Fünftelregelung tarifermäßigt zu besteuern sind.

  2. Die Umwandlung des Dienstverhältnisses in ein Abwicklungsbeschäftigungsverhältnis ohne Arbeitsverpflichtung (Kurzarbeit Null) steht der Annahme einer neuen Rechtsgrundlage nicht entgegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2011 S. 406 Nr. 7
EFG 2011 S. 976 Nr. 11
VAAAD-61970

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 25.10.2010 - 11 K 2909/09 E

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