Tarifermäßigte Besteuerung von Aufstockungsbeträgen zum
Transferkurzarbeitergeld
Leitsatz
Die nach Insolvenz des
bisherigen Arbeitgebers für die Dauer eines Veranlagungszeitraums von einer zur
Abwicklung eingeschalteten Transfergesellschaft gezahlten Aufstockungsbeträge
zum Transferkurzarbeitergeld stellen Entschädigungen für entgangene oder
entgehende Einnahmen dar, die nach der sog. Fünftelregelung tarifermäßigt zu
besteuern sind.
Die Umwandlung des
Dienstverhältnisses in ein Abwicklungsbeschäftigungsverhältnis ohne
Arbeitsverpflichtung (Kurzarbeit Null) steht der Annahme einer neuen
Rechtsgrundlage nicht entgegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2011 S. 406 Nr. 7 EFG 2011 S. 976 Nr. 11 VAAAD-61970
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 25.10.2010 - 11 K 2909/09 E
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