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Einkommensteuer; | Bürgschaft eines Gesellschafters der Besitzpersonengesellschaft für Verbindlichkeiten der Betriebskapitalgesellschaft
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen:(1) Bürgschaften, die die Gesellschafter der Besitz-PersGes für Verbindlichkeiten der Betriebs-KapGes übernehmen, können durch den Betrieb der Besitz-PersGes veranlasst sein und damit zum negativen Sonder-BV II der Gesellschafter-Bürgen bei der Besitz-PersGes gehören, wenn die Übernahme der Bürgschaften zu nicht marktüblichen (fremdüblichen) Bedingungen erfolgt. (2) Die Inanspruchnahme der Gesellschafter aus solchen Bürgschaften führt nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten für die zum Sonder-BV II der Gesellschafter bei der Besitz-PersGes gehörenden Anteile an der Betriebs-KapGes. Der Umstand, dass Verbindlichkeitsrückstellungen nur für solche künftigen Aufwendungen gebildet werden dürfen, die zu sofort abz...