Arbeitshilfe - Stand: 28.03.2012

Aufteilungsmaßstab für Vorsteuern bei teilweise steuerpflichtigen Umsätzen mit Unterhaltungsspielgeräten und teilweise steuerfreien Umsätzen mit Geldspielgeräten - Mustereinspruch I

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Geldspielgeräte in Spielhallen

  1. Können bei der Aufteilung von nicht direkt den steuerpflichtigen oder den steuerfreien Umsätzen zurechenbaren Vorsteuern nur solche Aufteilungsverfahren als „sachgerecht” anerkannt werden, die - objektiv nachprüfbar - mindestens in gleicher Weise wie der Umsatzschlüssel geeignet sind, die beiden „Nutzungsteile” eines gemischt verwendeten Gegenstandes bzw. einer gemischt verwendeten sonstigen Leistung den damit ausgeführten steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen zuzurechnen (vgl. )?

  2. Setzt dies einen inneren Zusammenhang zwischen den bezogenen Eingangsleistungen und dem Aufteilungskriterium voraus (vgl. und des )?

  3. Ist ein an die Standflächen der eingesetzten Geräte und damit mittelbar an deren Anzahl anknüpfender Aufteilungsmaßstab strukturell geeignet, den notwendigen Bezug zwischen den auf jedes Gerät (bzw. jeden Gerätetyp) entfallenden Anteil der Aufwendungen für die Anmietung und den Unterhalt der Räumlichkeiten und den mit diesem Gerät (bzw. Gerätetyp) ausgeführten Umsätzen herzustellen (vgl. )?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
AAAAD-61883