Kindergeldanspruch für selbständig tätigen Architekten, der in Griechenland bei der TSMEDE Beiträge entrichtet, Anwendungsbereich der VO (EWG) Nr. 1408/71 - Mustereinspruch
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Richten sich die nach Art. 13 Abs. 2 Buchst. b VO (EWG) Nr. 1408/71 anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften für die Gewährung von Kindergeld nach dem Land der tatsächlichen Beschäftigung oder dem Land, in dem die Sozialversicherung abgeschlossen wurde?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
HAAAD-61872