Arbeitshilfe - Stand: 19.12.2012

Keine Änderung nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO bei fehlender Ursächlichkeit des rückwirkenden Ereignisses - Mustereinspruch

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Kumulationsverbot bei einer einheitlichen Baumaßnahme nach § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999: War die Aufhebung des bestandskräftigen Investitionszulagenbescheides für das Jahr 2000 nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO wegen der Inanspruchnahme erhöhter Abschreibungen nach § 7i EStG für einen Teil der gesamten Baumaßnahme rechtmäßig, weil der die erhöhten Abschreibungen berücksichtigende Steuerbescheid als rückwirkendes Ereignis anzusehen ist? - Oder hat das Finanzamt vielmehr nach Erlass des BMF-Schreibens vom (IV A 5-InvZ 1272-6/03; BStBl I 2003, 218) lediglich seine Rechtsauffassung geändert und fehlt es somit an der Ursächlichkeit des rückwirkenden Ereignisses?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NAAAD-61870