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NWB Nr. 9 vom Seite 671

Steuerliche Sanierung gescheitert: EU-Kommission kippt § 8c Abs. 1a KStG

Dr. Ingmar Dörr

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 690Durch Kommissionsbeschluss v. wurde die Sanierungsklausel der steuerlichen Verlustverfallsregelung (§ 8c Abs. 1a KStG) rückwirkend für mit dem EU-Beihilferecht unvereinbar erklärt. Seit Einführung der Sanierungsklausel im Juli 2009 hatten etliche Investoren auf die Regelung beim Erwerb angeschlagener Körperschaften vertraut. Die Entscheidung der EU-Kommission ist ein herber Schlag, der mit erheblichen steuerlichen Auswirkungen für die betroffenen Körperschaften und deren Investoren verbunden ist, da die Bundesrepublik aufgefordert wurde, jegliche Beihilfe, die im Rahmen der Sanierungsklausel gewährt wurde, zurückzufordern.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Hintergrund

[i]Verlustvernichtungsregelung und SanierungsausnahmeNach der zum eingeführten Verlustverrechnungsbeschränkung bei Körperschaften (§ 8c Abs. 1 KStG) kommt es zu einem anteiligen Wegfall der bis zum Beteiligungserwerb nicht genutzten laufenden Verluste der Körperschaft, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 25 % (bis zu 50 %) der Anteilsrechte an einer Körperschaft auf einen Erwerber oder eine Erwerberhand übertragen werden. Beträgt der schädliche Beteiligungserwerb mehr als 50 %, sind die nicht genutzten Verluste vollständig nicht mehr ab...

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