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Einkommensteuer; | ungleiche Besteuerung bei Renten und Pensionen verfassungswidrig
Der Zweite Senat des für Recht erkannt, dass § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 1 EStG ab dem VZ 1996 mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, soweit Versorgungsbezüge bis auf einen Versorgungsfreibetrag von höchstens insgesamt 6 000 DM zu den steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören und andererseits Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur mit Ertragsanteilen besteuert werden, deren Höhe unabhängig davon festgesetzt ist, in welchem Umfang dem Rentenbezug Beitragsleistungen der Versicherten aus versteuertem Einkommen vorangegangen sind. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens mit Wirkung zum eine Neuregelung zu treffen. § 19 EStG bleibt bis zum Inkrafttreten einer solchen, längstens mit Wirkung bis zum weiter anwendbar. - Zu Einzelheiten s. auch NWB Aktuelles S. 781 i...