Zur Konkretisierung der Investitionsabsicht bei wesentlicher Betriebserweiterung oder Betriebseröffnung
Leitsatz
Die erhöhten Anforderungen an die Konkretisierung der Investitionsabsicht bei einer Betriebseröffnung oder wesentlichen Betriebserweiterung
sind dadurch gerechtfertigt, dass die Plausibilität nicht anhand eines erprobten Betriebskonzepts geprüft werden kann. Die
verbindliche Bestellung der Wirtschaftsgüter ist in diesen Fällen eine Möglichkeit, die Investitionsabsicht hinreichend zu
konkretisieren.
Durch die von der Rechtsprechung vorgenommene Beschränkung der verbindlichen Bestellung auf die wesentlichen Betriebsgrundlagen
wird die Konkretisierung der Investitionsabsicht lediglich auf die wesentlichen Wirtschaftsgüter begrenzt. Daraus kann nicht
im Umkehrschluss gefolgert werden, dass auf eine Konkretisierung der Investitionsabsicht verzichtet werden kann bei für den
Betrieb nicht wesentlichen Wirtschaftsgütern.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 783 Nr. 9 TAAAD-61479
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 23.11.2010 - 2 K 58/10
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