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Einkommen-/Lohnsteuer | Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit als Teil einer einheitlichen Tätigkeitsvergütung nicht steuerfrei
Pauschale Zuschläge sind nicht nach § 3b EStG steuerfrei, wenn sie nicht als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit gezahlt werden, sondern Teil einer einheitlichen Tätigkeitsvergütung sind (Abgrenzung vom Senatsurteil VI R 16/08 vom 22.10.2009; Bezug: § 3b Abs. 1, 2 EStG).
Voraussetzung für die Auszahlung von nach § 3b EStG steuerfreien Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit durch den Arbeitgeber ist u. a., dass die Zuschläge neben dem Grundlohn für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden und dass die Zuschläge im Einzelnen für die jeweiligen begünstigten Arbeitsstunden ermittelt und gezahlt werden. Im Urteilsfall erhielt ein Flugkapitän eine pauschale Flugzulage, die u. a. a...