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Einkommen-/Lohnsteuer | Überlassung von Tankkarten mit einem Höchstbetrag von 44 € an die Arbeitnehmer als steuerfreier „Sachbezug”
(1) Sachbezüge sind alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen. Ob Barlöhne oder Sachbezüge vorliegen, entscheidet sich nach dem Rechtsgrund des Zuflusses, also danach, was der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber beanspruchen kann. Es kommt nicht darauf an, auf welche Art und Weise der Arbeitgeber den Anspruch erfüllt und seinem Arbeitnehmer den zugesagten Vorteil verschafft. (2) Sachbezüge i. S. von § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG liegen auch dann vor, wenn der Arbeitgeber seine Zahlung an den Arbeitnehmer mit der Auflage verbindet, den empfangenen Geldbetrag nur in einer bestimmten Weise zu verwenden ( Änderung der Rechtsprechung gegenüber dem , Kurzinfo StuB 2005 S. 38). (3) Räumt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer das Recht ein, bei einer bestimmten ...