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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft einer Gemeinde bei Einsatz eines Werbemobils
Eine Gemeinde, die sich als Gegenleistung für die Übereignung eines mit Werbeaufdrucken versehenen Fahrzeugs (Werbemobil) verpflichtet, dieses für die Dauer von fünf Jahren in der Öffentlichkeit zu bewegen, ist Unternehmerin. Dies gilt auch dann, wenn die in Abschn. 23 Abs. 4 UStR 2005 genannte Umsatzgrenze von 30.678 € nicht erreicht wird (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 3, § 3 Abs. 9 Satz 1 und Abs. 12 Satz 2, § 3a Abs. 4 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 19 UStG; Art. 2 Nr. 1, Art. 17 Abs. 2 Buchst. a, Art. 4 Abs. 1 und 5 Richtlinie 77/388/EWG).
Für die Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts kommt es nicht darauf an, ob sich ihre wirtschaftliche Tätigkeit innerhalb ihrer Gesamtbetätigung „wirtschaftlich” heraushebt und bestimmte Umsatzgrenzen überschreitet. Ein Unterschreiten der in Abschn. 23 Abs. 4 UStR i. V. mit R 6 Abs. 5 KStR 2004 aufgeführten Umsatzgrenze von 30.678 €, die nach Ansicht der Finanzverwaltung ein wichtiger Anhalt...