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Gewerbesteuer | Keine Gewerbesteuerfreiheit eines nicht staatlichen Lotterieveranstalters
(1) Der private Veranstalter einer nicht genehmigten Lotterie kann weder die Gewerbesteuerfreiheit nach § 3 Nr. 1 GewStG in Anspruch nehmen noch ist er Einnehmer einer staatlichen Lotterie i. S. des § 13 GewStDV. (2) Gegen die hieraus folgende Doppelbelastung mit Lotterie- und Gewerbesteuer bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Bezug: § 3 Nr. 1 GewStG; § 13 GewStDV; Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 GG).
Nach § 3 Nr. 1 GewStG sind u. a. nur staatliche Lotterieunternehmen von der Gewerbesteuer befreit. Nach § 13 GewStDV unterliegt der Einnehmer einer staatlichen Lotterie auch dann nicht der Gewerbesteuer, wenn sie im Rahmen eines Gewerbebetriebs ausgeübt wird. Beide Steuerbefreiungen sind aber nach der BFH-Rechtsprechung auf Unternehmen beschränkt, die der Staat unmittelbar selbst betreibt oder die in der Form der rechtsfähigen, d...