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Keine Abspaltung zur Neugründung einer Unternehmergesellschaft
Der Entstehung einer Unternehmergesellschaft (UG, haftungsbeschränkt) im Wege der Umwandlung durch Abspaltung zur Neugründung steht die Vorschrift des § 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG entgegen. Daher darf das Registergericht den Eintragungsantrag mit der Begründung zurückweisen, eine UG (haftungsbeschränkt) könne nie die Rolle des neuen Rechtsträgers im Wege der Abspaltung übernehmen, da es sich rechtlich um eine Sachgründung handele und dies dem Verbot der Sacheinlage bei der UG widerspreche. Hieran änderte sich im Streitfall auch nichts dadurch, dass 1 € abgespalten wurde, denn die Abspaltung zur Neugründung stellt rechtlich immer eine Sachgründung dar (OLG Frankfurt/M., Beschluss vom – 20 W 7/10, nrkr.).
Die UG unterliegt mit Ausnahme der Sonderregelung des § 5a GmbHG allen Vors...