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BFH 23.11.2010 V B 119/09, NWB 8/2011 S. 597
Umsatzsteuer | Kein Vorsteuerabzug für Versicherungsteuer
Nach dem kann die Versicherungsteuer nicht als Vorsteuer abgezogen werden. Die Versicherungsteuer ist bei richtlinienkonformer Auslegung weder eine „Mehrwertsteuer” i. S. der 6. EG-RL noch eine „gesetzlich geschuldete Steuer” gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG.