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Kaufvertragsrecht | Keine Sachmängelhaftung des Kfz-Sachverständigen aus Verschulden bei Vertragsschluss
Begutachtet ein Kfz-Sachverständiger einen unfallbeschädigten Pkw und bietet er ihn im Auftrag des Eigentümers in einer Internet-Restwertbörse zum Verkauf an, haftet er dem Käufer nicht, wenn das Fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat (Sachmängelhaftung). Im Streitfall hatten die beklagten Sachverständigen Fotos ins Internet gestellt, auf denen eine Standheizung zu sehen war. Diese sollte nach dem Willen des Verkäufers jedoch nicht mitverkauft werden, so dass er sie vor Übergabe ausbaute. Eine Haftung der Beklagten aus Verschulden bei Vertragsschluss (§ 311 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB) reicht jedenfalls nicht weiter als eine Haftung des Verkäufers selbst (hier: Nacherfüllung nach Fristsetzung).